Allgemeine Bedingungen und Konditionen

Ausbildungszentrum Crescendo B.V.
Neutronweg 1, 1627 LG, Hoorn
Website:www.traincrescendo.nl
E-Mail:info@traincrescendo.nl
Telefon:06 15639897
IBAN:NL45 RABO 0307 9759 91
BIC:RABONL2U
ÜBRIGENS:NL.8558.04.920.B01
Handelskammer:64730646

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

AUSBILDUNGSZENTRUM CRESCENDO BV

 

Artikel 1 Anwendbarkeit

  1. Diese Bedingungen gelten für alle Vereinbarungen mit Trainingscentrum Crescendo BV über die Teilnahme an Schulungsaktivitäten wie Kurse, Module, Lehrgänge und Schulungen.
  2. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur verbindlich, wenn und soweit sie vom Ausbildungszentrum Crescendo BV schriftlich bestätigt werden.

 

Artikel 2 Abschluss des Abkommens

  1. Ein von Training Centre Crescendo BV erstellter Kostenvoranschlag hat eine Gültigkeit von 3 Monaten ab dem Datum des Kostenvoranschlags, es sei denn, im Kostenvoranschlag ist etwas anderes angegeben.
  2. Der Vertrag zwischen Trainingscentrum Crescendo BV und dem Besteller kommt durch die schriftliche oder mündliche Anmeldung des Bestellers und eine von Trainingscentrum Crescendo BV unterzeichnete schriftliche Bestätigung dieser Anmeldung, einschließlich der Rechnung, zustande.
  3. Mit der Anmeldung erklärt der Auftraggeber, dass er die allgemeinen Teilnahmebedingungen von Trainingscentrum Crescendo BV kennt und akzeptiert. Diese Bedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen Trainingscentrum Crescendo BV und dem Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
  4. (2) Ein Hauptverpflichteter im Sinne von Absatz 1 kann auch ein Bevollmächtigter des Hauptverpflichteten für diesen Zweck sein.
  5. Bei der Anmeldung eines Teilnehmers kann gegebenenfalls gewählt werden, ob er sich unter seinem eigenen Namen oder unter dem Namen seines Ehegatten oder eingetragenen Partners anmelden möchte. Diese Angaben werden für die Ausstellung eines Diploms oder Zertifikats verwendet.

 

Artikel 3 Stornierung durch den Kunden

  1. Der Auftraggeber einer Fortbildungsmaßnahme hat das Recht, die Teilnahme an einer Fortbildungsmaßnahme oder den Auftrag dazu zu stornieren.
  2. Stornierungen können nur schriftlich oder per E-Mail vorgenommen werden. Telefonische Stornierungen müssen vom Kunden immer schriftlich bestätigt werden. Nach Erhalt einer Stornierung schickt Training Centre Crescendo BV immer eine Bestätigung der Stornierung und eine Beschreibung der damit verbundenen Konsequenzen.
  3. Bei einer Stornierung 7 bis 4 Tage vor Beginn der betreffenden Schulungsmaßnahme stellt das Schulungszentrum Crescendo BV den Betrag von 25 % der Bestellung in Rechnung. Bei einer Stornierung bis zu einem Tag vor dem Starttermin stellt das Schulungszentrum 50% des Auftrags in Rechnung, danach 100%.
  4. Der Grund für die Kündigung ist in allen Fällen unerheblich. Als Stornierungsdatum gilt das Datum des Poststempels oder des Faxes, d. h. das Datum, an dem die schriftliche Stornierung abgesendet wurde.

 

Artikel 4 Annullierung, Verschiebung und Ablehnung durch Trainingscentrum Crescendo BV

  1. Trainingscentrum Crescendo BV hat das Recht, eine Aktivität bis zu fünf Arbeitstage vor dem ersten Aufführungsdatum zu stornieren oder zu verschieben, wenn Trainingscentrum Crescendo BV der Meinung ist, dass es dafür einen ausreichenden Grund gibt. Trainingscentrum Crescendo BV übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch die Absage oder Verschiebung entstehen. Im Falle einer Stornierung wird die bereits gezahlte Teilnehmergebühr von Trainingscentrum Crescendo BV in voller Höhe zurückerstattet.
  2. Wenn Trainingscentrum Crescendo BV einen ausreichenden Grund sieht, kann es beschließen, eine Aktivität ganz oder teilweise an einem anderen Ort und/oder zu einem anderen Zeitpunkt stattfinden zu lassen, als ursprünglich mitgeteilt wurde.
  3. Bei der Änderung des Termins einer Aktivität schuldet der Kunde keinen Betrag, wenn ihm der geänderte Termin nicht passt. In diesem Fall kann der Kunde die Aktivität kostenlos stornieren.
  4. Trainingscentrum Crescendo BV hat das Recht, einen Teilnehmer aus Gründen abzulehnen, die es selbst zu vertreten hat. In diesem Fall hat der Kunde Anspruch auf Rückerstattung des gesamten von ihm an Trainingscentrum Crescendo BV gezahlten Betrags.
  5. Im Falle einer Nichtzahlung hat Trainingscentrum Crescendo BV das Recht, den Auftraggeber von der zukünftigen Teilnahme an Aktivitäten von Trainingscentrum Crescendo BV auszuschließen.
  6. Training Centre Crescendo BV behält sich das Recht vor, einem Kunden den Zugang zu einer Aktivität zu verweigern, wenn dieser ein Verhalten an den Tag legt, das sich eindeutig negativ auf den Lernprozess der anderen Teilnehmer auswirkt. Training Centre Crescendo BV wird sich mit dem Kunden im Voraus in Verbindung setzen, wenn er sich so verhält, dass ein Ausschluss von der Teilnahme droht.

 

Artikel 5 Durchführung des Abkommens

  1. Mit dem Abschluss eines Vertrages verpflichtet sich Trainingscentrum Crescendo BV, den Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen gemäß den Anforderungen der guten fachlichen Praxis auszuführen.
  2. Wenn und soweit die ordnungsgemäße Ausführung des Vertrages dies erfordert, hat Training Centre Crescendo BV das Recht, bestimmte Arbeiten durch Dritte ausführen zu lassen.
  3. Der Besteller sorgt dafür, dass alle Daten, die Trainingscentrum Crescendo BV als notwendig angibt oder von denen der Besteller vernünftigerweise annehmen darf, dass sie für die Ausführung des Vertrages notwendig sind, rechtzeitig an Trainingscentrum Crescendo BV übermittelt werden.

 

Artikel 6 Vertragsdauer, Leistungszeitraum

  1. Der Vertrag wird für eine bestimmte Zeit der Aktivitäten geschlossen, wie sie im Informationsmaterial im Internet, in Prospekten und Broschüren usw. angekündigt und schriftlich bestätigt werden, es sei denn, die Parteien vereinbaren ausdrücklich schriftlich etwas anderes.
  2. Wenn innerhalb der Vertragslaufzeit ein Termin für die Fertigstellung bestimmter Arbeiten vereinbart wird, ist dies niemals eine Frist. Bei Überschreitung des Termins muss der Besteller daher Trainingscentrum Crescendo BV schriftlich in Verzug setzen.

 

Artikel 7 Änderung des Abkommens

  1. Stellt sich während der Ausführung des Vertrags heraus, dass es für eine ordnungsgemäße Ausführung notwendig ist, die auszuführenden Arbeiten zu ändern oder zu ergänzen, werden die Parteien den Vertrag rechtzeitig und in gegenseitiger Absprache entsprechend anpassen.
  2. Wenn die Parteien vereinbaren, dass der Vertrag geändert oder ergänzt wird, kann sich dadurch der Zeitpunkt der Ausführung ändern. Das Ausbildungszentrum Crescendo BV wird den Auftraggeber so schnell wie möglich darüber informieren.
  3. Wenn die Änderung oder Ergänzung des Vertrages finanzielle und/oder qualitative Folgen hat, wird Training Centre Crescendo BV den Abnehmer im Voraus informieren.
  4. Abweichend von Absatz 3 berechnet das Ausbildungszentrum Crescendo BV keine zusätzlichen Kosten, wenn die Änderung oder Ergänzung auf Umstände zurückzuführen ist, die ihm zuzurechnen sind.

 

Artikel 8 Vorläufige Kündigung durch den Kunden

  1. Bricht der Kunde die Teilnahme nach Beginn der Fortbildungsmaßnahme ab oder nimmt er aus anderen Gründen nicht an dem Kurs teil, schuldet er die Zahlung der vollen Kosten. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Erlass.
  2. Eine zwischenzeitliche Beendigung des Kurses muss schriftlich mitgeteilt werden. Die Nichtteilnahme am Unterricht gilt nicht als Abmeldung.

 

Artikel 9 Preise und Rechnungsstellung

  1. Sofern nicht anders angegeben, enthalten die Verträge mit Trainingscentrum Crescendo BV einen Festpreis, der in den Informationsmaterialien im Internet, in Prospekten und Broschüren usw. angekündigt und in der Bestätigung und den Rechnungen angegeben ist.
  2. Alle im Angebot genannten Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich Mehrwertsteuer.
  3. Die Preise sind verbindlich.
  4. Sofern nicht anders angegeben, sind in den Preisen die Prüfungsgebühren und die Kosten für das Studienmaterial enthalten.
  5. Die Kosten für eine Aktivität werden bei der Bestätigung der Anmeldung im Voraus in Rechnung gestellt. Der Kunde muss die fällige Kursgebühr spätestens vierzehn Tage nach dem Rechnungsdatum auf die von Training Centre Crescendo BV angegebene Weise bezahlen.
  6. Bei Nichtzahlung erfolgt eine Mahnung zur Zahlung des Betrags innerhalb von 7 Tagen. Wenn der Auftraggeber seiner Zahlungsverpflichtung nicht rechtzeitig nachkommt, behält sich Trainingscentrum Crescendo BV das Recht vor, den Auftraggeber von der Teilnahme an der Ausbildungsmaßnahme und/oder den Prüfungen auszuschließen. Der Auftraggeber bleibt jederzeit für seine Zahlungsverpflichtung haftbar. Bei Nichtzahlung oder verspäteter Zahlung schuldet der Auftraggeber die gesetzlichen Zinsen auf den ausstehenden Betrag, einschließlich der eventuell zu berechnenden Mehrwertsteuer.
  7. Der Besteller hat die Zahlung in der vereinbarten Währung ohne Abzug und ohne Aufschub wegen eines tatsächlichen oder angeblichen Mangels seitens Trainingscentrum Crescendo BV zu leisten, unbeschadet des eventuellen Rechts des Bestellers auf Schadenersatz in dieser Hinsicht.
  8. Eine Auszahlung ist nur möglich, wenn ein entsprechender schriftlicher Antrag positiv beschieden wurde. Ein solcher Antrag kann bei der Verwaltung von Training Centre Crescendo BV eingereicht werden.

 

Artikel 10 Inkassokosten

Bei nicht fristgerechter Zahlung steht es Trainingscentrum Crescendo BV frei, die Forderung zum Inkasso auszulagern. In diesem Fall gehen alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu Lasten des Auftraggebers. Dazu gehören in jedem Fall die Kosten der Inkassobüros sowie die Kosten der Gerichtsvollzieher und Anwaltskosten, auch wenn diese die zuzusprechenden Gerichtskosten übersteigen. In jedem Fall ist bei Zahlungsverzug ein Betrag in Höhe von 10% des geschuldeten Betrags für die außergerichtlichen Inkassokosten zu zahlen.

 

Artikel 11 Vertraulichkeit

Beide Parteien sind verpflichtet, alle vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen der Vereinbarung von der jeweils anderen Partei oder aus anderen Quellen erhalten, vertraulich zu behandeln. Eine Information gilt als vertraulich, wenn sie von der anderen Partei mitgeteilt wurde oder sich aus der Art der Information ergibt.

 

Artikel 12 Geistiges Eigentum

  1. Das Ausbildungszentrum Crescendo BV behält sich seine Rechte und Befugnisse gemäß dem Urheberrechtsgesetz vor.
  2. Alle von Trainingscentrum Crescendo BV zur Verfügung gestellten Unterlagen (Berichte, Ratschläge, Kursmaterial, Software usw.) sind ausschließlich für den Gebrauch des Auftraggebers bestimmt und dürfen vom Auftraggeber ohne vorherige Zustimmung von Trainingscentrum Crescendo BV nicht vervielfältigt, veröffentlicht oder Dritten zur Kenntnis gebracht werden.
  3. Trainingscentrum Crescendo BV behält sich außerdem das Recht vor, die bei der Durchführung von Arbeiten erworbenen Kenntnisse für andere Zwecke zu nutzen, sofern keine vertraulichen Informationen an Dritte weitergegeben werden.

 

Artikel 13 Reklamationsfristen

  1. Reklamationen über die ausgeführten Arbeiten und/oder erbrachten Dienstleistungen müssen vom Auftraggeber spätestens 30 Tage nach Beendigung der sie betreffenden Arbeiten schriftlich bei Trainingscentrum Crescendo BV eingereicht werden.
  2. Bei einer begründeten Reklamation wird Trainingscentrum Crescendo BV die Arbeiten dennoch wie vereinbart ausführen, es sei denn, dass dies für den Auftraggeber nachweislich sinnlos geworden ist. Der Auftraggeber hat dies schriftlich mitzuteilen.
  3. Wenn die nachträgliche Erbringung der vereinbarten Dienstleistung nicht mehr möglich oder sinnvoll ist, haftet Training Centre Crescendo BV nur innerhalb der Grenzen von Artikel 14.
  4. Sie erhalten innerhalb von 4 Tagen eine Antwort auf Ihre Beschwerde, und Training Centre Crescendo BV wird dafür sorgen, dass die Beschwerde innerhalb von 15 Tagen bearbeitet wird.

 

Artikel 14 Haftung

Wenn das Ausbildungszentrum Crescendo BV haftet, ist diese Haftung wie folgt begrenzt:

  1. Die Haftung von Trainingscentrum Crescendo BV ist, soweit sie durch ihre Haftpflichtversicherung gedeckt ist, auf den Betrag beschränkt, den der Versicherer auszahlt. Wenn der Versicherer nicht zahlt oder der Schaden nicht durch die Versicherung gedeckt ist, ist die Haftung von Trainingscentrum Crescendo BV auf das Doppelte des Rechnungswerts des Auftrags oder zumindest des Teils des Auftrags, auf den sich die Haftung bezieht, beschränkt.
  2. Ungeachtet der Bestimmungen in Absatz 1 dieses Artikels ist die Haftung bei einem Auftrag mit einer Dauer von mehr als sechs Monaten ferner auf den Teil des Honorars beschränkt, der für die letzten sechs Monate zu zahlen ist.
  3. Die in diesen Bedingungen festgelegten Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn der Schaden auf nachweisbaren Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens Trainingscentrum Crescendo BV oder seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.
  4. Das Ausbildungszentrum Crescendo BV haftet niemals für Folgeschäden.

 

Artikel 15 Sonstige Bestimmungen

  1. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen sind schriftlich niederzulegen.
  2. Die Streitigkeiten werden zunächst einem unabhängigen Vermittler vorgelegt.
  3. Wenn die Vermittlung durch einen Mediator nicht zu einer Lösung oder Beilegung der Streitigkeit führt, wird die Streitigkeit von dem zuständigen Gericht am Ort des Sitzes von Training Centre Crescendo BV entschieden.
  4. Auf die Verträge zwischen Trainingscentrum Crescendo BV und dem Auftraggeber findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.
  5. Es gilt immer die zuletzt hinterlegte oder die zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Auftrags gültige Fassung.

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